Flüssiggas an Bord

Prüfung nach G608

Prüfung nach G608

Die Prüfung nach G608 stellt eine komfortable, saubere und einfach zu bedienende Energiequelle dar. Dabei sind die Geräte so einfach und sicher wie Sie es von Haushalts-Elektrogeräten gewohnt sind. Offene Flammen und Zünden mit Streichholz oder Gasanzünder gibt es nur bei Kochern, alle anderen Geräte besitzen Piezo- oder Elektronikzündung, thermostatische Überwachung und Abgaskamin nach aussen. Um die Sicherheit zu gewährleisten muss eine Flüssiggasanlage gemäss den Vorschriften des DVFG und des Germanischen Lloyds entsprechen. Vorgeschrieben ist eine Prüfung vor Erstinbetriebnahme, jeder Änderung oder nach Ablauf von zwei Jahren durch einen zugelassenen Sachkundigen. Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfplakette vergeben und ein Prüfzeugnis ausgestellt. Wasserschutzpolizei, Hafenbetreiber und vor allem die Wassersportversicherungen fordern und kontrollieren dies. Haben Sie bereits Gas an Bord, beabsichtigen es zu installieren, möchten Änderungen vornehmen oder Fragen zum Thema Gas bieten wir Ihnen:

- Unterstützung bei der Planung

- Lieferung aller Geräte, Leitungen und alle Zubehörteile

- Prüfung der Anlage gemäss Prüfvorschrift G 608

- wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben,

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